Den Inverkehrsetzern von Verpackungsmaterialien, die ARA Lizenzpartner sind, werden von der ARA die aus der Verpackungsverordnung entstehenden Verpflichtungen
gegenüber der Behörde abgenommen.
Selbstentpflichter (Unternehmer, die ihre Verpackungen nicht beim ARA System lizenziert haben) müssen selbst dafür sorgen, daß die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen (Aufzeichnungen, Verwertungsquoten, und weitere) müssen direkt dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie nachgewiesen werden.
Sie können sich jederzeit bei der ARA, der ARGEV oder beim VHP Informationen holen.
Kleinere Mengen von Holzpackmittel aus dem Handel bringen Sie bitte zur nächsten regionalen Übernahmestelle des ARGEV-Partners oder kontaktieren Sie Ihren Entsorger, damit er dies für Sie übernimmt (Entsorgungsmodell A, Entsorgungsmodell B).
Übernommen werden prinzipiell folgende lizenzierte Holzpackmittel:
Wenn sie aus naturbelassenem Holz oder aus Spanplatten bzw. Preßholz sind.
Zusätzlich müssen die Holzpackmittel folgende Kriterien erfüllen, damit sie angenommen werden.
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Holzpackmittel |
Bedingung |
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Kisten und Verschläge |
In Einzelteile (Boden, Seitenteile, Deckel) zerlegt |
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Paletten |
In gestapelter Form, damit maximale Frachtausladung möglich ist |
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Obststeigen und Gemüsekisten |
Als Schüttgut |
In folgenden Fällen können Holzpackmittel nicht angenommen werden.
Generell nicht angenommen werden:
Die Entsorgung von Holzpackmitteln aus Handel, Gewerbe und Industrie wird anhand von 3 Entsorgungsmodellen (Modell A, Modell B und Modell C) nachvollziehbar gemacht.
Folgende Institutionen sind grundsätzlich - je nach Modell leicht unterschiedlich – am Entsorgungsprozeß beteiligt:
An einer Anfallstelle fällt das zu entsorgende Material an.
Gegebenenfalls übernimmt ein ARGEV-Partner dieses Material nach den Übernahmekriterien.
In manchen Fällen wird bei einem Vor-Verwerter (auch Konditionierer genannt) eine erste Aufbereitung des Materials durchgeführt.
Beim Verwerter werden die Holzpackmittel einer stofflichen oder thermischen Verwendung oder dem Einsatz im Rahmen der Kompostierung zugeführt. (siehe Verwertungsmethoden ).
Der VHP ist zuständig für die Koordination dieser Vorgänge.